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    • TSV Burgthann e.V.

    • Mimberger Strasse 100

    • 90559 Burgthann

    • 09183-3088
      1. Vorstand
      Bernd Burghardt

Tennis.

Spiel -und Platzordnung.
Für einen geordneten Spielbetrieb sind allgemein gültige Regeln und Bestimmungen unerlässlich. Hierzu soll die nachstehende Spiel- und Platzordnung beitragen, deren Beachtung im Interesse aller Abteilungsmitglieder liegt. 1.Spielberechtigung: 1.1. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder der Tennisabteilung, die ihrer Beitragspflicht für die laufende Saison nachgekommen sind. 1.2. Schüler und nicht berufstätige Jugendliche bis 18 Jahre sowie Studenten dürfen die Plätze 1-3 während der Hauptspielzeit nur zusammen mit Erwachsenen benutzen. Folgende Zeiten gelten als Hauptspielzeit: Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr 1.3. Gastspieler können nur zusammen mit einem Mitglied der Tennisabteilung auβerhalb der Hauptspielzeit spielen. Die Gastspielgebühr beträgt: für Erwachsene: Nicht- Mitglied im TSV Burgthann 5,--€/Stunde Mitglied im TSV Burgthann 3,--€/Stunde für Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre Nicht- Mitglied im TSV Burgthann 2,--€/Stunde Mitglied im TSV Burgthann 1,--€/Stunde Die Begegnung ist vom Abteilungsmitglied vor Spielbeginn in das Gastspielbuch einzutragen und die Gebühr im vorgesehenen Umschlag unter Angabe der Spielzeit und Namen der Spieler in den Briefkasten einzuwerfen. 1.4.Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen und entsprechender Tennisbekleidung betreten werden. 2.Platzbelegung und Spieldauer 2.1. Die Aufnahme jeglichen Spielbetriebes ohne vorherige Eintragung ist nicht möglich. 2.2. Die Spieler müssen am Tennisgelände -auβerhalb der Tennisplätze- anwesend sein und sich in den ausliegenden Listen zu der jeweiligen Zeit für eine Stunde eintragen. Bei Doppel sind alle 4 Spieler einzutragen. Nach Ablauf einer Stunde ist der Platz unaufgefordert zu räumen. Danach kann auf jedem anderen Platz, sofern frei, wieder gespielt werden. 2.3. Die Spieldauer beträgt für Einzel- und Doppelspiel jeweils eine Stunde. In dieser Zeit ist das Abziehen und Besprengen des Platzes (siehe Ziff. 3.3) enthalten. Die Witterung hat auf die Platzbelegung keinen Einfluss, d.h. witterungsbedingte Unterbrechungen oder Ausfälle des Spielbetriebes bewirken keine Verschiebung der Platzbelegung. 2.4. Die vier Plätze der Tennisanlage sind in Zeitscheiben eingeteilt. Der Spielbeginn ist nach folgendem System eingeteilt: Platz 1 zur vollen Stunde Platz 2 viertel nach Platz 3 halb nach Platz 4 dreiviertel nach und mit folgenden Symbolen gekennzeichnet: 2.5. Spielen ohne vorherigen Eintrag in der Platzbelegungsliste ist untersagt. Ist kein Eintrag erfolgt, kann jeder andere Spieler nach Eintrag den Platz für sich beanspruchen. 2.6. Bei Andrang soll nach Möglichkeit Doppel gespielt werden. 2.7. Die Trainingszeiten der gemeldeten Mannschaften werden in den Platzbelegungslisten vorgetragen und haben Vorrecht vor dem normalen Spielbetrieb. Ist offiziell nur ein Platz reserviert, können sich die anwesenden Mannschaftsspieler bei Bedarf zusätzlich in die Platzreservierungslisten eintragen 2.8.Für Trainingsstunden mit den von der Abteilungsleitung offiziell bestellten Trainern, werden die entsprechenden Zeiten auf der Tagesliste belegt und damit für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt. Dafür ist Platz 4 zu belegen. 2.9. Die Spiele bei den Medenspielen werden ebenfalls durch Kennzeichnung in der Tagesliste belegt und die Plätze damit für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt. 2.10. Turniere sind beim Abteilungsleiter oder Sportwart anzumelden. 2.11. Forderungsspiele sind in der Belegungsliste als solche zu kennzeichnen und berechtigen zum Eintrag von 2 Stunden. Eine Platzreservierung kann rechtzeitig vorgenommen werden. 2.12. Allgemeine Veranstaltungen und Turniere werden von der Abteilungsleitung bekannt gegeben und auf den Belegungslisten gekennzeichnet. 2.13. Der Platzwart hat das Recht bei Unbespielbarkeit der Plätze oder für Renovierungsarbeiten die Plätze zu sperren. 2.14. Für die Trainingswand ist keine Reservierung erforderlich. Bei mehreren Interessenten muss die Spieldauer auf max. 30 Minuten begrenzt werden. 3. Platzpflege 3.1. Die Tennisplätze und sonstigen Einrichtungen der Tennisabteilung sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. 3.2. Die Tennisplätze dürfen nur in feuchtem Zustand (Keine Staubentwicklung) bespielt werden. Gegebenenfalls sind die Plätze –soweit erforderlich –mit Wasser zu besprengen. Vor und auch während des Spieles. 3.3.Alle Spieler sind verpflichtet, die Plätze nach Beendigung des Spieles (innerhalb der vorgesehenen Spielzeit) abzuziehen, die Linien abzukehren und soweit erforderlich mit Wasser zu besprengen. 3.4.Bei zweifelhaften Wetter-und Platzverhältnissen entscheidet der Platzwart oder ein Mitglied der Abteilungsleitung über die Bespielbarkeit der Plätze. 4.Sonstiges 4.1. Anregungen, Beschwerden usw. sind ausschlieβlich an die Abteilungsleitung zu richten. 4.2. Bei Verstoβ gegen die Platz-und Spielordnung, insbesondere bei missbräuchlicher Platzbelegung ist die Abteilungsleitung ermächtigt, eine Verwarnung und im Wiederholungsfall eine befristeten Platzsperre auszusprechen. 4.3.Für die Abwicklung von Ranglistenspielen gelten besondere Bestimmungen, die jeweils separat ausgehängt werden. Diese Bestimmungen sind Bestandteil der Spielordnung. 4.4.Wer als letzter die Tennisanlage verlässt, hat die Platztore und die Blockhütte zu schlieβen. Er hat sich auβerdem zu vergewissern, dass sämtliche Lichter gelösch sind. Burgthann, 17.04.2012 Karl Unverdorben Abteilungsleiter Tennis Erstfassung: Februar 1993 –Wolfgang Magin (Abteilungsleiter) änderung: 13.Februar 2008 –Bernd Burghardt änderung: März 2009 –Mathias Kugler (Abteilungsleiter) Spiel- und Platzordnung in PDF: