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    • TSV Burgthann e.V.

    • Mimberger Strasse 100

    • 90559 Burgthann

    • 09183-3088
      1. Vorstand
      Bernd Burghardt

Der Verein.

Beitragsordnung des Vereins TSV Burgthann e.V.
� 1 Grundsatz Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. � 2 Beschlüsse (1.)Die Mitgliederversammlung beschlieβt die Höhe des Beitrags und Umlagen durch einfache Mehrheit. Der Vorstand legt die Gebühren fest. (2.)Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Februar eines jeden Jahres fällig. Eine Beitragsänderung ist rückwirkend ab dem 1. Januar des Kalenderjahrs, in dem sie beschlossen wird, zulässig. � 3 Beiträge
Gültig ab 01.01.2008
Monatsbeitrag
Jahresbeitrag
Stufe 1: Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr (Im Familienbeitrag bereits enthalten; gilt auf Antrag bis zum 27. Lebensjahr, wenn eine Bescheinigung über Ausbildung, Studium, usw. vorgelegt wird)
3,50 €
42,-€
Stufe 2: Erwachsene (Einzelmitgliedschaft ab vollendetem 18. Lebensjahr)
6,50 €
78,-€
Stufe 3: Erwachsene (Ehegattenbeitrag)
10,50 €
126,-€
Stufe 4: Familienbeitrag
12,50 €
150,-€
Beiträge für Rentner (Nur auf gesonderten Antrag)
Monatsbeitrag
Jahresbeitrag
Rentner (Einzelmitglied)
4,50 €
54,-€
Rentner (Ehepaare)
8,00 €
96,-€
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. (1.) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maβgebend. (2.) änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich der Mitgliederverwaltung mitzuteilen. (3.) Der Mitgliedsbeitrag wird durch Lastschriftverfahren zum 01.02.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten. (4.) Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01.02. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich Euro 5,00 zu entrichten.Ist der Beitrag bei Fälligkeit nicht eingegangen, gerät das Mitglied ohne weiteres in Zahlungsverzug.Leistet ein Mitglied seinen Betrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist der Verein berechtigt, Mahn-oder verwaltungsgebühren zu erheben. (5.) Für die finanziellen Pflichten (z.B. Beiträge, Umlagen, Gebühren usw.) minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter. (6.) Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 01.02. erfolgt eine Berechnung entsprechend der verbleibenden Monate und wird sofort fällig. (7.) Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren. (8.) Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können von den Mitgliedern Umlagen erhoben werden. über die Notwendigkeit, Höhe und Fälligkeit von Umlagen und den Kreis der zahlungspflichtigen Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Höhe der Umlage darf das 6 -fache des Mitgliedsbeitrags nicht übersteigen. Maβgebend ist der Jahresbeitrag, den das zahlungsverpflichtete Mitglied zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Erhebung der Umlage zu zahlen hat. (9.) In besonders begründeten Fällen kann der erweiterte Vorstand mit 2/3 -Mehrheit den Beitrag, Gebühren und die Umlagen eines Mitgliedes ermäβigen, stunden oder ganz aussetzen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäβigung, Stundung des Beitrags, der Gebühren und der Umlagen oder auf eine Freistellung von der Beitragspflicht besteht nicht � 4 Gebühren (1.)Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen durch die Abteilung und den Vorstand festzulegen sind. (2.)Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert � 5 Vereinskonto
Sparkasse Nürnberg
IBAN DE29760501010380360180
BIC SSKNDE77XXX
Raiffeisenbank Burgthann -Oberferrieden
IBAN DE08760695640000801321
BIC GENPDEF1BTO
überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt. Burgthann, 23.01.2014 B. Burghardt (1.Vorstand) H. Kudernatsch (2. Vorstand) G. Albert (3. Vorstand) G. Krilles (Schatzmeister) Y. Deiml (Schriftführerin) Beitragsordnung in PDF