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    • TSV Burgthann e.V.

    • Mimberger Strasse 100

    • 90559 Burgthann

    • 09183-3088
      1. Vorstand
      Bernd Burghardt

Der Verein.

Ehrenordnung des TSV Burgthann e. V.
Ehrungen für langjährige Vereinszugehörigkeit und Vereinsmitarbeit werden einmal im Jahr in einem geeigneten Rahmen öffentlich durchgeführt. Jeweils zwei Monate vor dem Ehrentag sind dem Vorstand des TSV Burgthann von jeder Abteilung (Abteilungsleitung) die zu ehrenden Mitglieder schriftlich zu benennen. Ehrungen werden von der Vorstandschaft des TSV Burgthann vorgenommen. Als Auszeichnung für langjährige Vereinszugehörigkeit und Vereinsmitarbeit wird in der Regel das entsprechende Bayerische Landessportverband-Ehrenzeichen (BLSV-Ehrenzeichen) vergeben. 1. Ehrungen für langjährige Vereinszugehörigkeit (Die Mitgliedschaft wird gemäβ BLSV-Richtlinien ab Eintritt in den Verein gerechnet.) a) nach 25-jähriger Vereinszugehörigkeit b) nach 40-jähriger Vereinszugehörigkeit c) nach 50-jähriger Vereinszugehörigkeit d) nach 60-jähriger Vereinszugehörigkeit, dann im fünf Jahresrhythmus 2. Ehrungen für Vereinsfunktionäre (gemäβ BLSV-Richtlinien). a) Verdienstnadel in Bronze mit Kranz und Urkunde Bedingung ist eine mindestens 10-jährige Tätigkeit –auch mit Unterbrechung –an verantwortlicher Stelle im Verein. b) Verdienstnadel in Silber und Urkunde Bedingung ist eine mindestens 15-jährige Tätigkeit –auch mit Unterbrechung –an verantwortlicher Stelle im Verein. c) Verdienstnadel in Silber mit Gold und Urkunde Bedingung ist eine mindestens 20-jährige Tätigkeit –auch mit Unterbrechung –an verantwortlicher Stelle im Verein. d) Verdienstnadel in Gold und Urkunde Bedingung ist eine mindestens 25-jährige Tätigkeit –auch mit Unterbrechung –an verantwortlicher Stelle im Verein. e) Die weiteren Ehrungen sind im fünf Jahresrhythmus vorzunehmen und der Ehrenordnung des BLSV zu entnehmen. 3. Ehrungen für Vereinsmitarbeit (gemäβ Bayrischer Sportjugend (BSJ)-Richtlinien). a) Ehrennadel in Silber Bedingung ist dafür eine mindesten fünfjährige, ununterbrochene, verdienstvolle und nicht nur fachtechnische Jugendleitertätigkeit im Verein oder auf Kreis-, Bezirks-, oder Landesebene des BSJ und seiner Fachverbände. Die Ehrung ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. b) Ehrennadel in Silber mit Gold Bedingung ist dafür eine mindestens zehnjährige, verdienstvolle und nicht nur fachtechnische Jugendleitertätigkeit im Verein oder Kreis-, Bezirks-oder Landesebene des BSJ und seiner Fachverbände. c) Ehrennadel in Gold mit KranzBedingung ist dafür eine mindestens zwanzigjährige, verdienstvolle und nicht nur fachtechnische Jugendleitertätigkeit im Verein oder Kreis-, Bezirks-oder Landesebene des BSJ und seiner Fachverbände. 4. Ehrungen für besondere Verdienste um den TSV Burgthann a) Vorsitzende und Mitglieder des Vereins, die sich langjährig in auβerordentlicher, herausragender Weise um den Verein verdient gemacht haben, können zum Ehrenmitglied mit Urkunde ernannt werden. über die Verleihungentscheidet der Verwaltungsausschuss mit einfacher Mehrheit auf Antrag des Vorstandes oder einem Mitglied des Verwaltungsausschusses. Ehrenmitglieder sind von allen finanziellen Pflichten der Mitglieder befreit. Ehrenmitglieder erhalten im Verwaltungsausschuss eine beratende Stimme. b)Ehrungen mit Urkunde können darüber hinaus durch den Verein für eine zu bestimmende Anzahl von absolvierten Spielen bzw. für eine bestimmte Anzahl von Spieltagen, an denen der zu ehrende wettkampfmäβig zum Einsatz kam erfolgen. Für die Fuβballabteilung gilt: Für 250 Spiele in einer Seniorenmannschaft bzw. für 500 Spiele je eine Urkunde. Für die Tennisabteilung gilt: Für 50 Spiele in einer Seniorenmannschaft bzw. für 100 Spiele je eine Urkunde. Für die Tischtennisabteilung gilt: Für 200 Spiele in einer Seniorenmannschaft bzw. für 400 Spiele je eine Urkunde. c) In Einzelfällen können auf Vorschlag der Abteilungsleiter bzw. der Vorstandschaft weitere Ehrungen vorgenommen werden. Im Verwaltungsausschuss ist über Vorschläge und Regelungen für die einzelnen Sportarten, die im Verein betrieben werden sowie über die Form der Ehrung mit einfacher Mehrheit zu entscheiden. 5. Geburtstage Eine Ehrung erfolgt ab dem 60. Lebensjahr, dann alle fünf Jahre. Die Höhe des für Geschenke zur Verfügung gestellten Betrages erfolgt im angemessenen Rahmen. 6. Todesfälle Die Ehrung erfolgt durch die Vorstandschaft in angemessenem Rahmen gemäβ Stellung, Position und Zugehörigkeit zum Verein. a) (ehemalige) Funktionäre werden geehrt durch eine Traueranzeige in der Tagespresse sowie einem Grabschmuck bzw. Spende. b)Alle übrigen Mitglieder werden mit einem entsprechenden Grabschmuck bzw. Spende geehrt. 7. Schlussbestimmungen a) Jede Auszeichnung kann nur einmal verliehen werden. Eine vorzeitige Ehrung ist unzulässig. b) Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft kann dem Geehrten wieder aberkannt werden, wenn ein schweres vereinsschädigendes Verhalten vorliegt und dies vom Verwaltungsausschuss festgestellt wird. Dies gilt insbesondere bei einem Vereinsausschluss. über die Aberkennung beschlieβt der Verwaltungsausschuss mit einfacher Mehrheit auf Antrag des Vorstands. Burgthann, 17. Januar 2013 Ehrenordnung in PDF