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    • TSV Burgthann e.V.

    • Mimberger Strasse 100

    • 90559 Burgthann

    • 09183-3088
      1. Vorstand
      Bernd Burghardt

Tennis.

Arbeitsstundenregelung.
Jedes aktive Mitglied der Tennisabteilung ab 16 Jahren ist verpflichtet, während einer Tennis-Saison vier Stunden Arbeitsdienst zu verrichten. Dies dient der Pflege und Erhaltung der gesamten Tennisanlage und der Entlastung der Finanzen der Tennisabteilung. Alle Arbeitsdienst-Termine werden durch E-Mail bzw. Aushänge am Tennisheim oder/und durch eine Anzeige in der Zeitung „Der Bote“ bekanntgegeben. Auf Antrag kann durch die Abteilungsleitung eine Befreiung vom Arbeitsdienst ausgesprochen werden. Folgende Regelungen bestehen für die Ableistung von Arbeitsstunden: a) Jedes Mitglied muss sich selbst und rechtzeitig um die Ableistung des Arbeitsdienstes kümmern. b) Geleistete Arbeitsstunden, die über die genannten vier Stunden hinausgehen, werden nicht ins nächste Jahr übertragen. c) Bei Nichtableistung des Arbeitsdienstes werden bei Mitgliedern bis 65 Jahre am Jahresende für jede nichtgeleistete Stunde 10,- €, bei Mitgliedern ab 65 Jahren 6,- € in Rechnung gestellt. Der errechnete Betrag wird durch den Kassenwart eingezogen. d) Zahlungsverweigerung kann zum Entzug der Spielberechtigung bzw. zum Ausschluss aus dem Verein führen. Als Arbeitsdienstleistungen werden folgende Tätigkeiten angerechnet: (1) Platzarbeiten und Pflegearbeiten im Innen- und Auβenbereich nach Rücksprache mit dem Verantwortlichen bzw. Absprache mit dem Vorstand. Anrechnung der tatsächlich geleisteten Zeit. (2) Putzdienst in der Tennishütte gemäβ Putzplan. Pro Woche werden 1,5 Arbeitsstunden angerechnet. (3) Betreuung von Kindern und Jugendlichen (Fahren und Begleiten zu Auswärtsspielen) anstelle der Eltern. Die Anrechnung beschränkt sich auf 2 Arbeitsstunden pro Spiel, unabhängig von der an diesem Tag tatsächlich aufgewendeten Zeit. (4) Unterstützung bei Kindertennisveranstaltungen (z.B. Spielenachmittag, Tennis-Camp o.ä.). Die Anrechnung beschränkt sich auf 2 Arbeitsstunden pro Einsatz. (5) Bereitstellen von Kuchen, Salaten oder ähnlichem bei vereinsinternen Veranstaltungen (nicht bei Medenspielen). Die Anrechnung beschränkt sich auf 1 Arbeitsstunde. (6) Unterstützung bei Umbau- oder Renovierungsarbeiten am Vereinsheim. Die Anrechnung beschränkt sich auf 3 Arbeitsstunden pro Einsatz. (7) Unterstützung beim Neubau unseres Sportheims. Die Arbeitsstunden werden bei Tennis voll angerechnet. (8) Geld- oder Sachspenden werden angerechnet, wenn sie mindestens 50,- Euro betragen bzw. einem Wert in dieser Höhe entsprechen. Die geleisteten Arbeitsstunden werden vor Ort beim Verantwortlichen in einer Anwesenheitsliste notiert. D.h., die Spielführer der aktiven Mannschaften bzw. der Verantwortliche der jeweiligen Veranstaltung halten Listen vor, in die die geleisteten Stunden zeitnah eingetragen werden. Die Mitglieder der Tennisabteilung können jederzeit beim Vorstand anfragen, welche Arbeiten anstehen, und haben somit den gesamten Sommer über die Möglichkeit, ihre Arbeitsstunden abzuleisten. Burgthann, 09.03.2016 Die Abteilungsleitung Arbeitsstundenregelung in PDF: